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Beflaggung 17.und 20. Juni

17.06.2026

Am 17. Juni wird vor den öffentlichen Gebäuden in Deutschlag geflaggt als Erinnerung an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR. Der 20. Juni ist der Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung

17. Juni: Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR

Der Anlass für den Aufstand war die Verschlechterung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lage, die durch eine im Mai verfügte Arbeitsnormerhöhung um zehn Prozent noch verschärft wurde.
Am Morgen des 17. Juni 1953 legten Arbeiter im ganzen Land die Arbeit nieder. Demonstrationszüge formierten sich. Zentren waren neben Berlin noch Halle, Leipzig, Merseburg und Magdeburg. Nach Schätzungen beteiligten sich zwischen 400.000 und 1,5 Millionen Menschen.
Um 13 Uhr wurde in Berlin der Ausnahmezustand ausgerufen, die Sektorengrenze weitgehend abgeriegelt, 600 Panzer rückten aus. Landesweit wurden 16 Divisionen der Sowjetarmee mobilisiert, um die Demonstrationen zu beenden. Zwischen 50 und 125 Menschen kamen ums Leben. Tausende Protestler kamen vorübergehend in Haft, 1526 Angeklagte vor Gericht. Zwei Personen wurden zum Tode verurteilt.
Während die DDR-Regierung von einem durch westliche Geheimdienste inszenierten "faschistischen Putsch" sprach, bewerteten westdeutsche Politiker die Aufstände als den Willen der ostdeutschen Bevölkerung zur Freiheit und zur deutschen Einheit.

Der 17. Juni wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 4. August 1953 als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Seit 1990 fällt dieser Feiertag auf den 3. Oktober, zur Erinnerung an den Beitritt der fünf neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland.

Am 20. Juni ist der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Dieser Tag wird seit 2015 jährlich in Deutschland begangen, um an das Leid der Menschen zu erinnern, die durch Flucht und Vertreibung ihre Heimat verloren haben.