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Energie-Sparmaßnahmen weiterhin aufrecht

17.01.2023

Fachbereich Bauen + Umwelt informiert

In der Ratssitzung am 18.10.2022 wurden die Energie-Sparmaßnahmen für die Gemeinde Schlangen beschlossen.

Dies erfolgte gemäß der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen“ (EnSikuMaV) i. V. m. der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) durch die Bundesregierung.
Hierin sind einzelne Maßnahmen fest geregelt und andere Maßnahmen werden zur Prüfung empfohlen. Die Regelung ist bislang bis zum 28.02.2023 befristet. Nun soll die Verlängerung der kurzfristig wirksamen Sparmaßnahmen bis zum 15. April 2023 beschlossen werden. Der Bundesrat muss der Verlängerung noch zustimmen.

Nachstehend eine kurze Auflistung der Maßnahmen, welche die Gemeinde Schlangen umsetzt:
• Heizungsoptimierung in den öffentlichen Gebäuden und Absenkung der Heiztemperatur auf 19 Grad in der Verwaltung
• Bewusster Umgang mit elektronischen Geräten (Zeitschaltuhren bei technischen Geräten, kein Stand-by, das Abschalten von Boiler/Durchlauferhitzer, etc.)
• Beleuchtungskonzepte bei öffentlichen Veranstaltungen (Reduzierung oder Verzicht) und bei öffentlichen Gebäuden (Beleuchtung Bürgerhaus reduzieren)
• Verkürzung der Zeiten der Straßenbeleuchtung

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, welche ebenfalls im privaten Bereich Energie-Sparmaßnahmen getroffen haben.

Angesicht eingestellter Gaslieferungen haben sich die EU-Staaten verpflichtet ihren Gasverbrauch zu verringern. Es besteht weiterhin Bedarf zu Verringerung des Energieverbrauches.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/energiesparmassnahmen-2078224