Ab Montag, 27.12.2021 FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Schlangen
23.12.2021
Zutritt zum Rathaus nur mit FFP2-Maske
Aufgrund der zu erwartenden Infektionswelle durch die Omikron-Variante des Coronavirus hat die Gemeinde Schlangen beschlossen, dass ab Montag, den 27.12.2021 in allen öffentlichen Gebäuden das Tragen von FFP2-Masken für Besucher verpflichtend ist. Termine im Rathaus werden weiterhin kurzfristig vergeben.
Ausgenommen von den Regelungen zur FFP2-Maskenpflicht sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kindergärten und Schulen. Für diese gelten die Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.