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Ab Montag, 27.12.2021 FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Schlangen

23.12.2021

Zutritt zum Rathaus nur mit FFP2-Maske

Ab Montag, 27.12.2021 FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Schlangen

Aufgrund der zu erwartenden Infektionswelle durch die Omikron-Variante des Coronavirus hat die Gemeinde Schlangen beschlossen, dass ab Montag, den 27.12.2021 in allen öffentlichen Gebäuden das Tragen von FFP2-Masken für Besucher verpflichtend ist. Termine im Rathaus werden weiterhin kurzfristig vergeben.

Ausgenommen von den Regelungen zur FFP2-Maskenpflicht sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kindergärten und Schulen. Für diese gelten die Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.