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Stabilität der Grabsteine prüfen

24.04.2025

Die Witterungsbedingungen sind die Hauptursache dafür, dass Grabsteine nicht mehr sicher stehen. Eine entsprechen Überprüfung findet Mitte Mai statt

Überprüfung der Grabsteine auf den Friedhöfen der Gemeinde Schlangen

Die Witterungsverhältnisse sind Hauptursache dafür, dass Grabsteine oftmals nicht mehr den erforderlichen Halt haben und somit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Alle Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen in den Ortsteilen Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck werden hiermit gebeten, die Grabsteine auf den Grabstätten auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und lose Grabsteine bis spätestens
Montag, den 12. Mai 2025
befestigen zu lassen.
Diese Arbeiten dürfen nur von einem Fachmann (Steinmetz, Bildhauer oder einem anderen zu diesen Verrichtungen befähigten Handwerksmeister) durchgeführt werden. 
Nach Ablauf der vorstehenden Frist findet eine Überprüfung der Grabsteine durch die Friedhofsverwaltung statt, an der die Nutzungsberechtigten der Grabstätten teilnehmen können.

Diese Überprüfung der Grabsteine findet wie folgt statt:

Schlangen am 13.Mai 2025 08.00 – 15.00 Uhr
Oesterholz-Haustenbeck am 14.Mai 2025 08.00 – 12.00 Uhr
Kohlstädt am 14.Mai 2025 12.30 – 15.00 Uhr

Grabsteine, die bei der Überprüfung nicht mehr den erforderlichen Halt aufweisen, werden von ihren Sockeln genommen und erforderlichenfalls von der Gemeinde entfernt.

In diesem Zusammenhang wird auf folgendes hingewiesen:

An die Überwachungspflicht der Grabsteine auf den Friedhöfen muss ein strenger Maßstab angelegt werden, um den mit dem Umsturz von Grabdenkmalen drohenden Gefahren wirksam begegnen zu können. Die für die Sicherheit auf den Friedhöfen zuständigen Gemeindebediensteten sind verpflichtet, ein Grabmal sofort abzubauen, wenn sie erkennen, dass die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Eine Benachrichtigung des Grabnutzungsberechtigten durch einen Aufkleber oder eine schriftliche Mitteilung ist nicht ausreichend. Die Kontrolle durch Gemeindebedienstete entbindet den Grabnutzungsberechtigten nicht von seiner eigenen Überwachungspflicht.

Bei Nichtbeachtung der Kontrollpflicht setzt sich der Grabnutzungsberechtigte im Schadenfall neben der zivilrechtlichen Haftung auch der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus.
Umstürzende Grabsteine haben bereits zu zahlreichen und schwerwiegenden Unfallfolgen wie z.B. Erblindung, Bein- und Armamputationen und auch zu Todesfällen geführt.

Es wird dringend um die Beachtung der vorstehenden Hinweise gebeten.

Schlangen, den 24. April 2025