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Auflassung der Gräber auf den Friedhöfen in Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz

10.11.2025

Die Gemeinde Schlangen informiert über die termingemäße Auflassung der Grabstätten

Gemäß der gültigen Friedhofssatzung wird die Gemeinde Schlangen folgende Grabstätten wegen Ablaufs der Ruhefrist zum 1. Januar 2026 auflassen:

  •  Reihengräber, die 1995 oder früher angelegt wurden, sowie
  • Urnen- Reihengräber, die 2000 oder eher angelegt wurden.

Grabschmuck, - steine und sonstige Dekorationen und Zubehör müssen bis zum 31.12.2025 abgeräumt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.