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Auflassung der Gräber auf den Friedhöfen in Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz

05.12.2024

Die Gemeinde Schlangen informiert über die termingemäße Auflassung der Grabstätten

Gemäß der gültigen Friedhofssatzung wird die Gemeinde Schlangen folgende Grabstätten wegen Ablaufs der Ruhefrist zum 1. Januar 2025 auflassen:

  •  Reihengräber, die 1994 oder früher angelegt wurden, sowie
  • Urnen- Reihengräber, die 1999 oder eher angelegt wurden.

Grabschmuck, - steine und sonstige Dekorationen und Zubehör müssen bis zum 31.12.2024 abgeräumt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.