Härtefallhilfen für Privathaushalte
06.06.2023
Für Bürgerinnen und Bürger mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern
Als Teil des Entlastungspaketes für Bürgerinnen und Bürger können private Haushalte die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz(Scheitholz umfasst als Oberkategorie auch Stammholz) und Kohle bzw. Koks) heizen und die für diese Energieträger im Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten seit 16.05.2023 Härtefallhilfen beantragen.
Antragsberechtigt sind die Betreiber (die Person bzw. sind die Personen, auf deren Rechnung der nicht leitungsgebundene Energieträger gekauft wurde) einer Feuerstätte (Heizungsanlage). Bei Mietverhältnissen ist der Vermieter meist der Betreiber, die Auszahlung erfolgt ab 100€ Erstattungsbetrag. Die Anträge können bis zum 20. Oktober 2023 (sofern die Mittel noch nicht ausgeschöpft wurden) nur online gestellt werden, wenn kein Internetzugang zur Verfügung steht, kann eine andere Person den Antrag als Vertreter/in stellen. Für die Antragstellung wird eine bund.ID benötigt, dieses ist kostenfrei und kann mit einem ELSTER-Zertifikat oder dem Online-Ausweis erstellt werden.