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Rathaus ohne Maskenpflicht, aber mit Maskenempfehlung

31.05.2022

Ab 01.06.2022 im Rathaus keine Maskenpflicht, lediglich Maskenempfehlung

Im Rathaus und in allen kommunalen Gebäuden entfällt ab 01.06.2022 die Maskenpflicht. Eine Empfehlung zum Tragen einer Maske wird jedoch ausgesprochen.

Im Wartebereich des Bürgerbüros wird die Personenbegrenzung von maximal 5 Personen aufrechterhalten.

Ein Aufsteller im Eingangsbereich des Rathauses weist nochmals genau darauf hin.