Im Laufe dieser Woche werden die Stellwände für Wahlplakate in den drei Ortsteilen aufgestellt
29.07.2025
Weil Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat und Kreistag gewählt werden, gelten andere Regeln als bei der Bundestagswahl
An insgesamt 13 Stellen in Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck kann Wahlwerbung geklebt werden.
Dabei gibt es sogenannte regelmäßige Flächen, an denen durch die Gemeinde in diesen Tagen Stellwände errichtet werden. Diese Stellen sind schon von der Bundestagswahl bekannt.
Darüber hinaus gibt es weitere zusätzliche Plakatierungsflächen. In Schlangen ist das an der Schützenstraße, auf der Grünfläche zwischen Emkental und Kohlstädter Straße und An den Knickwiesen/An den Rottwiesen erlaubt.
In Kohlstädt darf am Ortsausgang in Richtung Horn geklebt werden, und in Oesterholz gibt es vorm Sportplatz eine weitere Möglichkeiten für Parteien, Werbung aufzuhängen.
Ab dem 4. August ist in der Gemeinde Schlangen das Anbringen von Wahlwerbung erlaubt.