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Im Laufe dieser Woche werden die Stellwände für Wahlplakate in den drei Ortsteilen aufgestellt

29.07.2025

Weil Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat und Kreistag gewählt werden, gelten andere Regeln als bei der Bundestagswahl

An insgesamt 13 Stellen in Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck kann Wahlwerbung geklebt werden.
Dabei gibt es sogenannte regelmäßige Flächen, an denen durch die Gemeinde in diesen Tagen Stellwände errichtet werden. Diese Stellen sind schon von der Bundestagswahl bekannt.

Am Dorfbrunnen in Oesterholz
Am Dorfbrunnen in Oesterholz

Darüber hinaus gibt es weitere zusätzliche Plakatierungsflächen. In Schlangen ist das an der Schützenstraße, auf der Grünfläche zwischen  Emkental und Kohlstädter Straße und An den Knickwiesen/An den Rottwiesen erlaubt.

Carsten Berensmeyer, Christoph Kerkemeier und Max Niggemann vom Schlänger Bauhof
Carsten Berensmeyer, Christoph Kerkemeier und Max Niggemann vom Schlänger Bauhof

In Kohlstädt darf am Ortsausgang in Richtung Horn geklebt werden, und in Oesterholz gibt es vorm Sportplatz eine weitere Möglichkeiten für Parteien, Werbung aufzuhängen.
Ab dem 4. August ist in der Gemeinde Schlangen das Anbringen von Wahlwerbung erlaubt.