Wahlen aktuell
19.06.2026
Neuauszählung der Stimmen der Ratswahl 2025 in den Wahlbezirken 11 und 12
Am 14.09.2025 wurde in der Gemeinde Schlangen der neue Gemeinderat gewählt. Ein Wahlberechtigter war im Nachgang der Auffassung, dass es bei der Auszählung der Stimmen in den Wahlbezirken 11 und 12 zu einem Fehler gekommen sein könnte, da er der Auszählung der Stimmen nicht in allernächster Nähe beiwohnen konnte, sondern den Auszählungsprozess von der Tür zum Auszählungsraum beobachten konnte.
Die Öffentlichkeit der Wahl ist ein wichtiger Grundsatz demokratischer Wahlen. Sie wird von der Gemeinde Schlangen, ihren Bediensteten und allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern hochgeschätzt und geachtet. Das Verfahren zeigt jedoch, dass nicht immer klar und eindeutig zu beurteilen ist, was unter der „Öffentlichkeit“ zu verstehen ist. Das Verwaltungsgericht Minden hat im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens angedeutet, dass in der Einschränkung des Zugangs zum Wahlraum ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wahl liegen dürfte. Ohne die weiteren Voraussetzungen für den vollumfänglichen Erfolg des Wahlprüfungsverfahrens zu prüfen oder sich zu diesen zu äußern, hat das Verwaltungsgericht eine Neuauszählung der Stimmen angeregt. Hierauf hat sich die Gemeinde Schlangen mit dem Kläger im Wahlprüfungsverfahren einvernehmlich geeinigt.
Die Gemeinde Schlangen führt die Neuauszählung schon allein deshalb durch, damit jeder Anschein der Einflussnahme auf das Wahlergebnis vermieden wird. Es ist der Gemeinde ein Anliegen, die Wahl und das Wahlergebnis transparent zu gestalten.
Derzeit laufen die organisatorischen Vorbereitungen für die Neuauszählung. Über den Ort und die Zeit der Neuauszählung informiert die Gemeinde mit einem Vorlauf von 14 Tagen in Form einer ortsüblichen Bekanntmachung, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger dieser beiwohnen können und so die Öffentlichkeit der Wahl gewährleistet ist.