Wintereinbruch
19.01.2023
Hinweise zum Wintereinbruch
Wintereinbruch
Räumfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge (z.B. Müllabfuhr) sind besonders darauf angewiesen, dass die Mindestfahrbahnbreiten von 3m frei gehalten werden.
Bitte beachten Sie:
Halten und Parken
Bitte halten und parken Sie nicht in engen Straßen und in Wendebereichen.
Räumpflicht
Achten Sie auf Ihre Räumpflicht. Den Umfang Ihrer Räumpflicht finden Sie auf unserer Internetseite
Straßenreinigungssatzung mit Straßenverzeichnis (pdf-Dokument)
Schieben Sie den Schnee weder von Ihrem Grundstück noch von dem Gehweg auf die Straße.
Sie verringern damit die Fahrbahnbreite und reduzieren eventuell Parkmöglichkeiten an der Straße.
Nur mit Ihrer Hilfe kann die Befahrbarkeit der Straßen in der Gemeinde Schlangen und seinen Ortsteilen Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck gewährleistet werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.