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Informationen zu Corona

31.01.2023

Hilfreiche Informationen und Links

Änderungen ab 01.02.2023

 
  • Zum 31.01.2023 endet die Pflicht, sich im Falle einer Infektion fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben oder dort zu bleiben.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Maske im ÖPNV entfällt.
  • Positiv Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
  • Es gibt keine Sonderregelung mehr für Schulen und Kitas. Die Isolationspflicht endet, die Lieferung von Tests entfällt, das Tragen einer Maske ist freiwillig.
  • Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen bleiben! Mit einem postiven Test dürfen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime für fünf volle Tage nicht betreten werden. Für Beschäftigt gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testes. Beschäftigte in medizinischen Praxen müssen mind. eine medizinische Maske tragen.
  • Die Ausnahmeregelungen zu Testpflichten des Bundes, z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, usw., bleiben bestehen.

Es gilt weiterhin die allgemeingültige Hygieneregel: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben.

Aktuelle Verordnungen und Informationen

Bitte informieren Sie sich stets über die aktullen Verordnungen. Diese und weitere Informationen finden Sie hier:

Testen in Schlangen

Apotheke Vornewald: https://apothekevornewald.de/

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