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Gemeinde Schlangen nutzt „Darf ich rein“

28.05.2021

Die Verwaltung, Gastronomen und Vereine können in Schlangen die Anwendung „Darf ich rein“ für die Erfassung der Kontaktdaten nutzen.

Das Land NRW hat in seiner aktuellen Coronaschutzverordnung festgelegt, welche Aktivitäten bei welcher Inzidenz wieder erlaubt sind. In vielen Bereichen ist jedoch eine Rückverfolgbarkeit der Kontakte durch den Veranstalter oder Gastronom nach § 8 Coronaschutzverordnung weiter sicherzustellen. Dabei ist insbesondere wichtig, dass im Fall einer Infektion das Gesundheitsamt bei der Verfolgung der Kontakte unterstützt werden kann.
Die Verordnung verpflichtet z. B. die Gastronomie, aber auch bei Kultur- und Sportveranstaltungen, die Daten aller anwesenden Personen mit Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie den Zeitraum des Aufenthalts zu erfassen. Dies kann digital oder analog erfolgen. Der Veranstalter ist verpflichtet diese Daten vier Wochen aufzubewahren und danach datenschutzkonform zu vernichten.
Die Gemeinde Schlangen hat sich entschlossen die heimischen Gastronomen und Vereine bei einer digitalen Lösung zu unterstützen und hat hierfür entsprechende Lizenzen der Anwendung „Darf ich rein“ erworben, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Anwendung ermöglicht die digitale Rückverfolgbarkeit der Anwesenden. Die Kontaktdaten werden bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung hinterlegt und nach vier Wochen automatisch gelöscht. Wenn es nötig ist, also jemand positiv auf Corona getestet wurde, kann die Gemeinde Schlangen die verschlüsselten Daten abrufen, aufbereiten und an das Gesundheitsamt weitergeben.
Kundinnen und Kunden die kein Smartphone haben oder nutzen möchten, können sich natürlich weiterhin in die vorhandenen Papierlisten eintragen.

Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger auch die Corona-Warn-App nutzen, um für sich selber einen Überblick über die eigenen Kontakte zu haben. Mit der Corona-Warn-App ist es jedoch für Veranstalterinnen oder Gastronomen nicht möglich die geforderte Rückverfolgbarkeit nach § 8 der Coronaschutzverordnung NRW sicherzustellen, da hier die Daten der Anwesenden nicht zentral gespeichert werden. Weitere Infos zu den Funktionalitäten der Corona-Warn-App gibt es hier

Gewerbetreibende oder andere Interessenten für die Nutzung in der Gemeinde können sich gerne an Marco Strohdeicher während der Öffnungszeiten der Verwaltung wenden: 05252 – 981135, m.strohdeicher@gemeinde-schlangen.de