Bau und Betrieb von Kleinwindanlagen
14.08.2023
Der Bau von Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei.
Wer in der Gemeinde Schlangen eine Kleinwindanlage errichten und in Betrieb nehmen möchte, sollte zunächst prüfen, ob für den geplanten Standort eine Baugenehmigung notwendig ist.
Grundsätzlich sind Kleinwindanlagen bis 10 Metern Anlagengesamthöhe*, also auch sogenannte Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen, deren Größe deutlich unter 10 Metern liegt, von der Verfahrensfreiheit erfasst. Diese Verfahrensfreiheit gilt allerdings nicht in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Mischgebieten, da insbesondere in diesen Gebieten aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit von Windenergieanlagen präventiv geprüft werden soll. Daher muss in diesen Baugebieten eine Baugenehmigung nach § 64 BauO NRW 2018 bei dem Kreis Lippe beantragt werden.
Zunächst sollte daher geprüft werden, wie der geplante Standort im Bebauungsplan klassifiziert ist. Hierbei ist das Bauamt der Gemeinde Schlangen behilflich. Sollte ein Bauantrag nötig sein, kann dieser beim Fachdienst Bauen des Kreis Lippe gestellt werden.
*höchste Rotorspitze über Grund