Öffentliche Grünflächen sind keine Parkplätze
06.08.2026
Informationskampagne macht auf das grundsätzliche Parkverbot auf öffentlichen Grünflächen aufmerksam und wirbt für den Schutz von Bäumen und Boden.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Grünflächen ist seit je her nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dennoch werden in der Gemeinde Schlangen zunehmend Autos, Wohnwagen und Anhänger auf kommunalen Grünstreifen und anderen Grünflächen – insbesondere zwischen Alleebäumen - abgestellt.
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit wiederholt auf die geltenden Regeln hingewiesen und Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter direkt angesprochen. Da diese Maßnahmen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung geführt haben und die Schäden an den Grünflächen zunehmen, werden entsprechende Verstöße künftig verstärkt kontrolliert.
Schäden an Boden und Bäumen
Das Befahren und Beparken von Grünflächen verursacht erhebliche Schäden. Durch das Gewicht der Fahrzeuge wird der Boden verdichtet. Regenwasser kann schlechter versickern, und die Versorgung des Bodens mit Luft und Wasser wird beeinträchtigt. Beschädigte Grasflächen entwickeln sich häufig zu dauerhaft verschlammten oder kahlen Bereichen.
Besonders problematisch ist das Parken im Wurzelbereich von Bäumen. Wurzeln können durch den Druck der Fahrzeuge beschädigt werden. Gleichzeitig verschlechtert die Bodenverdichtung die Wasser- und Sauerstoffversorgung der Bäume. Dies kann die Vitalität und langfristig auch die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigen.
Das gilt insbesondere für die Alleen, wie z. B. in der Lindenstraße, Badstraße, Mühlenstraße oder der Kellnerstraße. Die Grünstreifen und Baumscheiben sind wichtige Bestandteile dieser Alleen und müssen vor weiteren Schäden geschützt werden.
Rettungswege und Zufahrten müssen frei bleiben
Neben den Schäden an Natur und Grünanlagen führt rücksichtsloses Parken teilweise dazu, dass Gehwege, Grundstückszufahrten oder notwendige Durchfahrtsbreiten blockiert werden. Besonders kritisch ist es, wenn Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes behindert werden.
Die Gemeinde appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, ausschließlich ausgewiesene und zulässige Stellflächen, insbesondere die eigenen Stellflächen, zu nutzen. Öffentliche Grünflächen sind keine zusätzlichen Parkplätze oder Abstellflächen für Fahrzeuge und Anhänger.
Die Gemeinde Schlangen wird die betroffenen Bereiche künftig verstärkt kontrollieren. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten können entsprechend den geltenden Vorschriften geahndet werden.