Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln in unserer Datenschutzerklärung aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (OpenStreetMap). Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in der Datenschutzerklärung ändern oder widerrufen.

Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Balkonkraftwerke: Antragsstellung ab 4. April 2023 möglich

04.04.2023

Die Beantragung von Fördermitteln für „Stecker-Solar-Geräte“ ist ab dem 04.04.2023 möglich.

Stecker-Solar-Anlage angebracht an einem Balkon (Foto: Robert Poorten/stock.adobe.com)
Stecker-Solar-Anlage angebracht an einem Balkon (Foto: Robert Poorten/stock.adobe.com)

Private Eigentümer oder Mieter können ab April einen maximalen Zuschuss in Höhe von 200 € für eine Stecker-Solar-Anlage bekommen.

Die Gemeinde Schlangen fördert die Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Schlangen sollen dabei unterstützt werden, ihre Energieversorgung auf die Erneuerbaren Energien umzustellen. Ein Teilaspekt davon ist die Erzeugung von Strom durch sogenannte „Stecker-Solar-Geräte“ für den Eigenverbrauch.
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung aus gemeindlichen Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule), die den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik entsprechen. Die Anlage muss innerhalb des Gemeindegebiets für mindestens 5 Jahre installiert werden. Es werden maximal 2 Stecker-Solar-Geräte pro Wohneinheit gefördert. Die maximale Förderhöhe pro Fördernehmer beträgt 200 €. Der Kauf eines gebrauchten Gerätes wird nicht gefördert.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss pro Stecker-Solar-Anlage mit einer elektronischen Leistung bis 600 Watt (Wp) von insgesamt max. 200 Euro gewährt. Für Anlagen bis 300 Wp beträgt der Zuschuss 100 Euro, für Anlagen bis 600 Wp 200 Euro.

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Antragsberechtigt sind volljährige Einwohnerinnen und Einwohner mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Schlangen. Es sind sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnraum antragsberechtigt. Es sind nur Privatpersonen antragsberechtigt, keine Unternehmen oder Institutionen.
Die Antragstellung ist nur über die entsprechende Rubrik auf der Internetseite der Gemeinde Schlangen und gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten der Gemeinde Schlangen“ möglich (Verfügbar ab dem 04.04.2023!).

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor der Anschaffung einer Anlage gestellt werden. Nach Prüfung der später eingereichten Nachweise wird die Fördersumme auf das im Antrag genannte Konto ausgezahlt. Die Nachweise müssen spätestens 3 Monate nach Bewilligung eingereicht werden. Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet.

Als Nachweis sind digital einzureichen:

  • Rechnung / Quittung
  • Nachweis über die geleistete Zahlung für den Kauf der Anlage
  • Nachweis über die Information an den Netzbetreiber
  • Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Foto der montierten Anlage

Was ist außerdem zu beachten?

Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich, sofern diese eine Kumulierung zulassen. Die Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme ist anzugeben. Es erfolgt keine Prüfung seitens der Gemeinde zur Verträglichkeit mit anderen Förderprogrammen. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für durch die gemeindliche Förderung ggf. wegfallenden oder gekürzten Fördermittel einer anderen Stelle.

Es findet keine steuerliche Prüfung statt. Der Fördernehmer hat diese gegebenenfalls in der eigenen Steuererklärung zu behandeln.

Die Verantwortung für die fachgerechte Montage der Stecker-Solar-Geräte liegt beim Fördernehmer.
Gegebenenfalls notwendige Einverständniserklärungen vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft muss der Fördernehmer vor der Montage der Stecker-Solar-Geräte einholen.

Sollten mehr Anträge eingehen, als Budget vorhanden ist, werden die Antragssteller zunächst entsprechend informiert. Sollten wieder Mittel verfügbar sein, z.B. weil derzeit in Prüfung befindliche Anträge negativ beschieden werden, rücken die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum nach.