Straßenreinigungspflicht bei Verunreinigungen
31.01.2025
Verunreinigungen auf Straßen: Gemeinsam für ein sauberes und sicheres Gemeindegebiet – Verantwortung übernehmen und Gefahren vermeiden.

Die Gemeinde Schlangen weist darauf hin, dass gemäß §1 Absatz 2 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren die Reinigungspflicht die Entfernung aller Verunreinigungen umfasst, die die Hygiene oder das Ortsbild erheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche, als auch für andere Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und Wirtschaftswegen.
Insbesondere in der landwirtschaftlichen Nutzung kann es durch Betriebshof- und Feldarbeiten zu Verschmutzungen der Fahrbahnen kommen. Wir bitten alle Landwirtinnen und Landwirte sowie sonstige Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und umgehende Reinigung der Straßen im Verschmutzungsfall, um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Die Gemeinde Schlangen appelliert an die Eigenverantwortung der Verursachenden und bedankt sich für die Mithilfe zur Sauberkeit und Verkehrssicherheit im gesamten Gemeindegebiet.