Grundbesitzabgaben sind: Grundsteuern, Abfallgebühren und Straßenreinigungskosten. Die Gemeinde erteilt jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den offenkundigen Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Zuständigkeit für Grundbesitzabgaben ist nach Straßennamen aufgeteilt.
Für die Straßen A bis K und unbebauten Grundstücke in den Ortsteilen Oesterholz-Haustenbeck und Kohlstädt ist Berndt Polewka zuständig.
Für die Straßen L bis Z und unbebaute Grundstücke im Ortsteil Schlangen ist Monika Popp zuständig.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Gemeinde Schlangen
Kirchplatz 6
33189 Schlangen
Tel.: 05252 / 981-0
Fax: 05252 / 981-222
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