Der weltweite Rückgang der biologischen Vielfalt lässt sich auf zahlreiche Faktoren zurückführen. Entsprechend vielschichtig ist das Spektrum der Schutzmaßnahmen, denen eine Reihe von Abkommen, Gesetzen und Vorschriften zugrunde liegen. Die einzelnen Regelungen zum Artenschutz nehmen einerseits direkte Gefahren wie den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und geschützten Pflanzen ins Visier. Im Fokus stehen aber auch negative Entwicklungen, die sich indirekt auf Lebensräume und Standorte auswirken.
Durch ein Bau- oder Abbruchvorhaben können geschützte Tierarten betroffen sein, z.B. Fledermäuse, Turmfalke, Schleiereule, Waldkauz, Waldohreule, Steinkauz, Grünspecht, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Gartenrotschwanz, Nachtigall, Zauneidechse oder Kammmolch.
Der Antragsteller muss in einer Vorprüfung zum Artenschutz angeben, welche Bereiche seines Grundstückes durch das Bauvorhaben betroffen sind, z.B. Bäume, Hecken, Gewässer, etc., um einschätzen zu können, ob die o.g. Tierarten beeinträchtigt, gestört oder getötet werden. Wenn Tierarten beeinträchtigt werden, ist eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Art-für-Art-Betrachtung, Vermeidung, Risikomanagement) durch einen Sachkundigen durchzuführen.
Bei größeren Bauvorhaben im Außenbereich, z.B. Errichtung einer Stallanlage, einer Biogasanlage, etc. ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durch einen Fachmann in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) zu erstellen. Dieser Vordruck ermöglicht einen schnellen Überblick über die Situation vor Ort und ist bei allen Bauvorhaben im Innen- und Außenbereich und in Gebieten mit Bebauungsplänen, bei denen noch keine Artenschutzprüfung (ASP) erfolgt ist oder die ASP älter als 7 Jahre ist, abzuarbeiten. Damit die Vorprüfung zum Artenschutz für den Antragsteller möglichst unbürokratisch und schnell geht, wurde ein Vordruck entwickelt. Sie finden diesen bei den Downloads dieser Seite.
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