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Artenschutz

Der weltweite Rückgang der biologischen Vielfalt lässt sich auf zahlreiche Faktoren zurückführen. Entsprechend vielschichtig ist das Spektrum der Schutzmaßnahmen, denen eine Reihe von Abkommen, Gesetzen und Vorschriften zugrunde liegen. Die einzelnen Regelungen zum Artenschutz nehmen einerseits direkte Gefahren wie den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und geschützten Pflanzen ins Visier. Im Fokus stehen aber auch negative Entwicklungen, die sich indirekt auf Lebensräume und Standorte auswirken.

Wilde Barnschüssel im Flug

Der Kreis Lippe informiert

Zum Artenschutz gibt es im Wesentlichen vier Bereiche, die wichtig sind

  • Wer geschützte Wirbeltiere halten will, muss dies der unteren Landschaftsbehörde sofort melden. Meldepflichtig sind auch Änderungen wie Umzug des Halters sowie der Kauf, Verkauf und Tod der Tiere.
  • Zum Schutz von Brutstätten dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden.
  • Um die Pflanzenwelt zu schützen, dürfen Feldraine, Böschungen, nicht bewirtschaftete Flächen sowie Straßen- und Wegränder nicht vernichtet werden. Auch das Aufbringen chemischer Mittel ist auf diesen Flächen nicht zulässig.
  • Eine weitere Maßnahme zum Schutz der lebenden Tiere ist eine Reglementierung des Handels.
  • Wer sonst wildlebende Tiere (z.B. Damwild) ganz oder teilweise im Freien hält, muss für dieses Tiergehege eine Genehmigung bei der unteren Landschaftsbehörde beantragen. Das gilt auch für Anlagen zur Haltung von Greifvögeln, Eulen und Störchen.

Bau- oder Abbruchvorhaben

Durch ein Bau- oder Abbruchvorhaben können geschützte Tierarten betroffen sein, z.B. Fledermäuse, Turmfalke, Schleiereule, Waldkauz, Waldohreule, Steinkauz, Grünspecht, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Gartenrotschwanz, Nachtigall, Zauneidechse oder Kammmolch. 

Der Antragsteller muss in einer Vorprüfung zum Artenschutz angeben, welche Bereiche seines Grundstückes durch das Bauvorhaben betroffen sind, z.B. Bäume, Hecken, Gewässer, etc., um einschätzen zu können, ob die o.g. Tierarten beeinträchtigt, gestört oder getötet werden. Wenn Tierarten beeinträchtigt werden, ist eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Art-für-Art-Betrachtung, Vermeidung, Risikomanagement) durch einen Sachkundigen durchzuführen.

Bei größeren Bauvorhaben im Außenbereich, z.B. Errichtung einer Stallanlage, einer Biogasanlage, etc. ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durch einen Fachmann in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) zu erstellen. Dieser Vordruck ermöglicht einen schnellen Überblick über die Situation vor Ort und ist bei allen Bauvorhaben im Innen- und Außenbereich und in Gebieten mit Bebauungsplänen, bei denen noch keine Artenschutzprüfung (ASP) erfolgt ist oder die ASP älter als 7 Jahre ist, abzuarbeiten. Damit die Vorprüfung zum Artenschutz für den Antragsteller möglichst unbürokratisch und schnell geht, wurde ein Vordruck entwickelt. Sie finden diesen bei den Downloads dieser Seite. 

Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge

Im Bereich des Eggegebirges konnte durch wiederholte genetische Nachweise innerhalb von sechs Monaten zwischen Oktober 2020 und März 2021 nachgewiesen werden, dass sich hier eine Wölfin dauerhaft angesiedelt hat. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen weist daher auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und
Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten
wirtschaftlichen Belastungen“ („Förderrichtlinien Wolf“, RdErl. v. 03.02.2017, MBl. NRW. S. 85, in der Fassung vom 17.03.2020, MBl. NRW. S. 261) mit Wirkung zum 17.06.2021 das „Wolfsgebiet
Senne-Eggegebirge“ aus. Zusätzlich wird im Umfeld des Wolfsgebietes eine „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ ausgewiesen (Karte in der Anlage). Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr
mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann. Die Abgrenzungen hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.
Das „Wolfsgebiet Senne-Eggegebirge“ umfasst insbesondere die Truppenübungsplätze
im Bereich Senne, den Naturraum Egge sowie weitere zusammenhängende waldreiche Gebiete und hat eine Fläche von 1.667 km². Die Abgrenzung umfasst die folgenden Städte und Gemeinden vollständig oder teilweise
(Teilbereiche in Klammern):

  •  Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teil südwestlich der A 2/B 66)
  • Kreis Gütersloh: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
  • Kreis Lippe: Städte Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage undOerlinghausen, Gemeinden Augustdorf und Schlangen
  • Kreis Paderborn: Städte Bad Lippspringe, Paderborn und Lichtenau, Gemeinden Altenbeken, Borchen und Hövelhof
  • Kreis Höxter: Städte Bad Driburg, Brakel (Teilbereich westlich derB252), Nieheim (Teilbereich westlich der B252), Steinheim (Teilbereichwestlich der B252), Warburg (Teilbereiche westlich derB252 und der L837) und Willebadessen (Teilbereich westlich der B252).

Die Ausweisung eines Wolfsgebietes sowie der umliegenden Pufferzone ist insbesondere
für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Bereichen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz fördert.

Wolfsportal NRW
Um die Bevölkerung und die Behörden in Nordrhein-Westfalen möglichst zeitnah, umfassend und transparent über die Rückkehr des Wolfes zu informieren, hat das LANUV das Fachinformationssystem „Wolf in Nordrhein-Westfalen" (kurz: „Wolfsportal NRW") entwickelt, das im Internet unter www.wolf.nrw" aufgerufen werden kann. Darin finden sich aktuelle
Meldungen sowie umfangreiche Fachinformationen zum Thema Wolf.
Bestätigte Wolfsnachweise werden in einer geodaten-basierten Karte dokumentiert,
die interaktiv abgerufen und nach bestimmten Kriterien gefiltert werden kann. Nutztier-Risse, die dem LANUV gemeldet wurden, werden zeitnah als nachweislich belegte Fälle oder als Falschmeldungen tabellarisch aufgelistet. Über das Wolfsportal können Bürgerinnen und Bürger
auch Sichtungen eines Wolfes melden oder die Kontaktdaten der zuständigen regionalen Wolfsberater aufrufen. Nutzierhalterinnen und -halter erfahren, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen können, wenn sie ihre Herden durch den Wolf konkret bedroht sehen oder Schäden melden wollen, die vermutlich durch einen Wolf verursacht wurden. Im Wolfsportal können auch die Kontaktdaten der Bewilligungsbehörden eingesehen werden sowie die für Entschädigung und Prävention erforderlichen Antragsunterlagen heruntergeladen werden. Speziell zum „Wolfsgebiet
Senne-Eggegebirge" wurde im Wolfsportal ein Button eingerichtet, über den alle relevanten Informationen zu dem Wolfsgebiet aufgerufen werden können.