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Rundfunkbeitrag

Details

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Diese sind gemäß Rundfunkstaatsvertrag in öffentlichem Auftrag tätig. Für die Verwaltung der Rundfunkbeiträge ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig; zuvor wurde diese zentrale Stelle Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZ, genannt.

Sie beziehen Sozialhilfe, Grundsicherung oder Asylbewerberleistung?
Dann können Sie sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen. 
Im Einwohnermeldamt bekommen Sie eine Bescheinigung für die Befreiung.
Sobald Sie diese erhalten haben, schicken Sie den Antrag auf Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht ausgefüllt und mit der von hier erhaltenen Bescheinigung an:


ARD ZDF Deutschlandradio 
Beitragsservice 
50656 Köln

Begriffe im Kontext

GEZ, Rundfunkgebühr, Beitrag, Rundfunk