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Sondernutzung von Straßen

Details

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (das ist "begehen", "befahren") bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese "Sonder-" Nutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen sind z. B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Verkaufsauslagen, Plakatierungen und dergleichen.

Kosten

Je nach Nutzungsart- und dauer sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. Bestimmte Sondernutzungen, die gemeinnützigen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.

Hinweise

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

Unterlagen

Der Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Eventuell sind zusätzliche Skizzen (Lagepläne mit Maßangaben) erforderlich.

Verfahrensablauf