Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Details
Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, früher auch Sozialhilfe genannt, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel durch Krankheit, Ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können. Voraussetzung für Hilfe zum Lebensunterhalt ist, dass Sie keine Hilfe anderer Personen (zum Beispiel: Eltern, Familie) bekommen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie mehr als 6 Monate lang weniger als 3 Stunden arbeiten können, also erwerbsgemindert sind. Wenn Sie Anspruch auf eine andere Grundsicherung haben (zum Beispiel ALG II oder Rente), können Sie keine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Auch für Kinder können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, wenn diese nicht älter als 15 Jahre sind, in Ihrem Haushalt leben und Sie den Lebensunterhalt der Kinder trotz Unterhalt nicht sicherstellen können.
Ausführliche Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie hier.
Termine
Online-Dienste
Kosten
Fristen
Voraussetzungen
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, falls Sie weder selbst noch mit Hilfe anderer Personen (zum Beispiel Eltern und Kinder) vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Anspruch besteht auch, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.
Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie:
noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht haben,
keine Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALGII) erhalten,
keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten,
keine Grundleistungen für Asylsuchende erhalten