Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer)
Details
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch, schriftlich (per Post, Fax oder per E-Mail) oder online anzuzeigen.
Es werden nur traditionelle Osterfeuer in Kohlstädt und Oesterholz zugelassen.