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Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer)

Details

Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch, schriftlich (per Post, Fax oder per E-Mail) oder online anzuzeigen.

Es werden nur traditionelle Osterfeuer in Kohlstädt und Oesterholz zugelassen.

Hinweise

Fristen

Unterlagen

Bitte geben Sie uns in Ihrer E-Mail folgende Daten an:

- Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Schlagabraumes
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials

Rechtsgrundlagen

§ 7 LImschG regelt das Verbrennen im Freien, wozu generell auch Osterfeuer als Brauchtumsfeuer zu rechnen sind.