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Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer)

Details

Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch, schriftlich (per Post, Fax oder per E-Mail) oder online anzuzeigen.

Es werden nur traditionelle Osterfeuer in Kohlstädt und Oesterholz zugelassen.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Osterfeuer, Tradition