eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger beantragen
Details
Seit dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte beantragen.
Die Karte dient den Inhaberinnen und Inhabern als elektronischer Identitätsnachweis ähnlich dem des Personalausweises für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Mit dieser kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden.
Die eID-Kaarte enthält keine biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Augenfarbe, Körpergröße und auch keine Unterschrift), da sie nicht als Ausweisdokument dient. Daher besteht auch keine Pflicht, die eID-Karte zu beantragen.
Termine
Hinweise
Die Antragstellung und Abholung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich.
Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit Hilfe derer die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber eine sechsstellige PIN selbst setzen kann. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit.
Ferner enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online- Ausweisfunktion.
Fristen
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
Voraussetzungen
Der Antragstellende muss
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des EWR besitzen.
sich unter Vorlage eines gültigen ausländischen Passes persönlich identifizieren.
mindestens 16 Jahre alt sein.
mit Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Schlangen gemeldet sein.
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf man nicht besitzen.
Unterlagen
gültiger ausländischer Pass
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Wochen.