Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln in unserer Datenschutzerklärung aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (OpenStreetMap). Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in der Datenschutzerklärung ändern oder widerrufen.

Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Baugenehmigung

Details

Das Bauen ist - abgesehen von Sonderregelungen - grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Baugenehmigungsverfahren Sonderbauten

Nur noch bei Sonderbauten wird die vollständige Einhaltung aller maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft (§ 68 BauO NRW).
Sonderbauten sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung, wie z. B. Hochhäuser, größere Verkaufs- und Versammlungsstätten, Sportstätten, Krankenhäuser, Heime und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen, Kindergärten und -krippen aller Art, Schulen und Hochschulen.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Alle übrigen noch genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt (§ 68 BauO NRW).
In diesem Verfahren prüft die Bauordnungsbehörde nicht mehr jedes Detail, sondern nur das in § 68 BauO NRW  festgelegte eingeschränkte Prüfprogramm, z. B. ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und ob es den örtlichen Bauvorschriften (z. B. Stellplatzsatzung, Kinderspielplatzsatzung) entspricht. Abweichungen vom materiellen Recht (Abstandsflächen, Brandschutz etc.) müssen isoliert beantragt und begründet werden. Hierfür ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.

Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen werden nur überprüft, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Denkmalschutzgesetz) entfällt oder ersetzt wird.

Begriffe im Kontext

Bauantrag, Nutzungsänderung, bauliche Anlage, Wohnungsbau, Baubeginn, Bauverfahren, bauen, Baugenehmigung, Landesbauordnung, Bauantrag, Bauordnung