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Gewerbelegitimationskarte

Details

Wenn Sie im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchten, benötigen Sie unter Umständen eine Gewerbelegitimationskarte.

Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte.

Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten.

Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU.

Hinweis:

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden)

  •  Personalausweis oder Reisepass

  •  Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug

  •  Ggf. Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  •  Ggf. Handwerkskarte

  •  Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind.