Hund - abmelden (Hundesteuer)
Details
Die Steuerpflicht für den Halter endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.
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Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nach dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.
Voraussetzungen
Abmeldung wegen
Abgabe des Hundes an neuen Halter
Abgabe des Hundes ans Tierheim
Hund verstorben
Wegzug
Unterlagen
Es gibt unterschiedliche Unterlagen je nach Abmeldegrund:
Abgabe an einen neuen Halter oder an ein Tierheim:
Ausweis des bisherigen Halters
Name und Anschrift des neuen Halters oder des Tierheims
wenn vorhanden: Abgabevertrag
Besitzerwechsel innerhalb von Schlangen:
Es ist ausreichend, wenn entweder der alte oder der neue Halter kommt
Vollmacht desjenigen erforderlich, der nicht persönlich dabei ist
Ausweis des bisherigen Halters
Ausweis des neuen Halters
Name und Anschrift des neuen Halters
wenn vorhanden: Abgabevertrag
Der Hund ist verstorben:
Ausweis des bisherigen Halters
wenn durch einen Tierarzt eingeschläfert: die Tötungsbescheinigung
Umzug von des Besitzers und des Hundes:
Ausweis des Halters
Mitteilung des Umzugsdatums (die Abmeldebescheinigung nach Melderecht ist nicht erforderlich)
Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen:
schriftliche Vollmacht des Hundehalters
Ausweis des Hundehalters
Ausweis des Bevollmächtigten
Die aktuelle Hundesteuermarke der Gemeinde Schlangen ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
Bei schriftlicher Abmeldung sind die genannten Unterlagen möglichst in Kopie beizufügen.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich
Die Abmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich
Für die persönliche Abmeldung ist ein Termin erforderlich