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Hund - abmelden (Hundesteuer)

Details

Die Steuerpflicht für den Halter endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.

Fristen

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nach dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.

Voraussetzungen

Abmeldung wegen

  • Abgabe des Hundes an neuen Halter

  • Abgabe des Hundes ans Tierheim

  • Hund verstorben

  • Wegzug

Unterlagen

Es gibt unterschiedliche Unterlagen je nach Abmeldegrund:

Abgabe an einen neuen Halter oder an ein Tierheim:

  • Ausweis des bisherigen Halters

  • Name und Anschrift des neuen Halters oder des Tierheims

  • wenn vorhanden: Abgabevertrag


Besitzerwechsel innerhalb von Schlangen:

  • Es ist ausreichend, wenn entweder der alte oder der neue Halter kommt

  • Vollmacht desjenigen erforderlich, der nicht persönlich dabei ist

  • Ausweis des bisherigen Halters

  • Ausweis des neuen Halters

  • Name und Anschrift des neuen Halters

  • wenn vorhanden: Abgabevertrag


Der Hund ist verstorben:

  • Ausweis des bisherigen Halters

  • wenn durch einen Tierarzt eingeschläfert: die Tötungsbescheinigung


Umzug von des Besitzers und des Hundes:

  • Ausweis des Halters

  • Mitteilung des Umzugsdatums (die Abmeldebescheinigung nach Melderecht ist nicht erforderlich)


Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen:

  • schriftliche Vollmacht des Hundehalters

  • Ausweis des Hundehalters

  • Ausweis des Bevollmächtigten


Die aktuelle Hundesteuermarke der Gemeinde Schlangen ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.

Bei schriftlicher Abmeldung sind die genannten Unterlagen möglichst in Kopie beizufügen.

Verfahrensablauf

  • Die Abmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich

  • Die Abmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich

  • Für die persönliche Abmeldung ist ein Termin erforderlich