Schulangelegenheiten
Details
Die Städte und Gemeinden sind „Schulträger“ und damit für die „äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig. Das Bundesland trägt die Verantwortung für die „inneren Schulangelegenheiten“.
Einrichtung und Ausstattung von Schulen / Klassen- und Gemeinschaftsräumen
Mitwirkung bei der Sicherung der Schulwege
Lehrerpersonalangelegenheiten, soweit die Gemeinde Laer als Schulträger beteiligt ist
Schülerbeförderung
Schülerversicherung, Schulunfall- und Sachschadenangelegenheiten
Zusammenarbeit mit dem Trägerverein der 'Offenen Ganztagsschule' (OGS)
Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge für die Offene Ganztags- und Übermittagbetreuung
Akquirierung von Fördermitteln (für außerunterrichtliche Angebote der OGS sowie Projektförderung)
Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung