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Tief- und Straßenbau

Details

Straßenbaubeiträge erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Diese Beiträge fallen an, wenn in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg oder die Straßenbeleuchtung erneuert oder verbessert werden muss.

Reparaturen an einzelnen Straßenstellen zählen zu Unterhaltungsmaßnahmen, welche die Stadt übernimmt. Sie sind daher auch nicht beitragspflichtig.