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Beglaubigung von Unterschriften

Details

Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor einem Mitarbeitenden der Bürgerberatung vollzogen wurde. Eine Beglaubigung bereits vorab erfolgter Unterschriften ist nicht möglich.

Die Bürgerberatung darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn eine Rechtsvorschrift (Gesetz oder Verordnung) die Vorlage dieses Schriftstücks bei einer sonstigen Stelle fordert.

Kosten

Es wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass des Unterschreibenden

  • Original des zu unterschreibenden Schriftstücks