Beglaubigung von Unterschriften
Details
Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor einem Mitarbeitenden der Bürgerberatung vollzogen wurde. Eine Beglaubigung bereits vorab erfolgter Unterschriften ist nicht möglich.
Die Bürgerberatung darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn eine Rechtsvorschrift (Gesetz oder Verordnung) die Vorlage dieses Schriftstücks bei einer sonstigen Stelle fordert.
Termine
Kosten
Es wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.
Unterlagen
Personalausweis oder Pass des Unterschreibenden
Original des zu unterschreibenden Schriftstücks