Verwendung des kommunalen Wappens
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Die Nutzung amtlicher Wappen ist in Deutschland als Teil des öffentlichen Recht geregelt; einschlägige Gesetze und Verordnungen regeln die Führung durch die jeweiligen Behörden sowie Dritte. Nutzungen zu künstlerischen, wissenschaftlichen und kunstgewerblichen Zwecken sind oft, aber nicht immer, ausdrücklich und ohne weitere Genehmigung erlaubt. Darüber hinaus sind amtliche Wappen, wie alle anderen Wappen auch, privatrechtlich analog Namensrecht nach § 12 BGB vor Missbrauch geschützt. Ob Wappen amtliche Werke und damit nach § 5 UrhG gemeinfrei sind, ist umstritten.