Anliegerbescheinigung
Details
Im Regelfall verlangen Banken, Sparkassen oder sonstige Kreditgeber bei einem beabsichtigten Kauf oder Bau eines Gebäudes eine Anliegerbescheinigung. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob und in welcher Höhe Erschließungs- oder Ausbaubeiträge für das entsprechende Grundstück anfallen.
Die Bescheinigung über mögliche anfallende Erschließungs- oder Ausbaubeiträge für ein erschlossenes Grundstück erhalten Sie vom Fachdienst Straßenbau. Hierzu benötigen wir einen formlosen schriftlichen Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers, aus der das betreffende Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück) ersichtlich ist.