Grundsteuerreform in NRW
Details
Als Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer mussten Sie bis 31.1.2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abgeben.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Seit Mai 2022 erhielten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z.B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
Die Feststellungserklärung musste ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist seit dem 1. Juli 2022 über Ihr Online Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen.
Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Weitere Informationen gibt es auch unter www.grundsteuer.nrw.de