Elternbeitrag Offene Ganztagsschule (OGS)
Details
Gemäß dem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ist für den Betrieb der Offenen Ganztagsschule von den sorgeberechtigten Personen ein Elternbeitrag zu zahlen.
Die Gemeinde Schlangen als Schulträger setzt diesen fest. Grundlage für die Berechnung ist die gültige Elternbeitrags-Satzung der Gemeinde Schlangen.
Für die Betreuung in den Randstunden wird durch den jeweiligen OGS-Träger ein gesonderter Beitrag erhoben.
Zunächst melden die sorgeberechtigten Personen ihr Kind bei der OGS an.
Alle sorgeberechtigen Personen, deren Kinder für einen OGS-Platz angemeldet sind, erhalten vom Schulträger Gemeinde Schlangen, Fachbereich 40 – Abteilung Bildung, ein Anschreiben mit Informationen für die einzureichenden Dokumente. Dieses Anschreiben wird im Frühjahr versendet.
Die Einkommensnachweise und die ausgefüllte, unterschriebene „Erklärung zum
Elternbeitrag“ müssen bei der Gemeinde Schlangen, FB 40 / Bildung eingereicht werden.
Sie können die Dokumente digital als gut leserlichen Scan/Foto per E-Mail senden an
Alternativ können die Unterlagen als Kopie im Briefkasten der Gemeinde Schlangen
eingeworfen werden. Der Briefkasten befindet sich direkt links neben dem Eingang zum Rathaus, Kirchplatz 6, 33189 Schlangen. Bitte die Dokumente in einem beschrifteten Umschlag mit dem Wortlaut "FB 40 / Bildung" einwerfen.
Der Elternbeitrag beträgt 3,2 % vom bereinigten Jahreseinkommen. Für die Berechnung des Elternbeitrags wird stets das Brutto-Jahreseinkommen zugrunde gelegt, das vor dem
jeweiligen Schuljahr liegt, in dem das Kind die OGS besucht. Aus diesem Grund müssen die
aktuellen Einkommensunterlagen jährlich neu eingereicht werden.
Die sorgeberechtigten Personen erhalten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen einen Bescheid über die Höhe des festgesetzten Elternbeitrags von der Gemeinde
Schlangen. Bei fehlenden Unterlagen wird automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt.
Weitere Informationen und FAQ finden Sie in den weiterführenden Links.
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per E-Mail an schule@gemeinde-schlangen.de . Wir melden uns bei Ihnen zeitnah.
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Termine
Unterlagen
Formular „Erklärung zum Elternbeitrag“
Einkommensunterlagen (für das Brutto-Jahreseinkommen aus dem Kalenderjahr,
das vor dem jeweiligen Schuljahr liegt, in dem das Kind die OGS besucht)SEPA-Lastschrift-Formular (nur für die OGS am Sennerand)
Die aktuellen Formulare „Erklärung zum Elternbeitrag“ und das „SEPA-Lastschrift-Formular“ (für die OGS am Sennerand) finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Grundschule unter Betreuung – Elternbeitrag / Rechtsanspruch (Dokumente zum Download).