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Abfallbehälter (An-, Ab- und Ummeldung)

Details

Als Grundstückseigentümer/-in bzw. Verwalter/-in haben Sie die Möglichkeit, Abfallgefäße neu zu bestellen oder Änderungswünsche mitzuteilen.

Die Anträge müssen in schriftlicher Form erfolgen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Zuständigkeit für den Abfallbehältertausch ist nach Straßennamen aufgeteilt.


Für die Straßennamen von A bis K
und unbebaute Grundstücke in den Ortsteilen Oesterholz-Haustenbeck und Kohlstädt
ist Berndt Polewka zuständig.

Für die Straßennamen von L bis Z
und unbebaute Grundstücke in Schlangen
ist Monika Popp zuständig.

Hinweise

Die Antragstellung ist ausschließlich durch den/die Grundstückseigentümer/in bzw. den/die Verwalter/-in möglich.

Begriffe im Kontext

Abfallentsorgung, Müll, Müllbehälter