Führerschein Umtausch
Details
Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich zum Beispiel ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist?
Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schlangen gemeldet sind, können Sie im Einwohnermeldeamt einen neuen Führerschein beantragen. Dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzpapier zu Ihrem entwerteten Führerschein, dass jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
Außerdem können Sie die Verlängerung der alten Klasse 2 / Klasse C bei uns beantragen.
Wichtig:
Bei Verlust des Führerscheins kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.
Bei Umtausch des neuen Führerscheins erhalten Sie zu Ihrem bisherigen entwerteten Führerschein eine Ersatzbescheinigung, die auf Verlangen bei evtl. Verkehrskontrollen vorzuzeigen ist. Diese Ersatzbescheinigung gilt nach Mitteilung des Kreises Lippe nicht im Ausland, so dass Sie den Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins zeitlich nicht mit einem Auslandsaufenthalt planen sollten.
Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.
Termine
Kosten
die Gebühr für den Umtausch beträgt 32,80 Euro (inkl. 6,30 Euro Zuschlag für den Direktversand durch den Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Privatanschrift; sofern Sie Ihren neuen Führerschein beim Kreis Lippe abholen möchten, beträgt die Gebühr 26,50 Euro, allerdings ist dann eine Beantragung auch nur direkt beim Kreis Lippe möglich)
die Gebühr für die Verlängerung der Klasse C(CE (früher Klasse 2) beträgt 51,40 Euro
die Gebühr bei Ersatz des bisherigen Kartenführerscheins (z. B. bei Namensänderung, Austragung der Sehhilfe etc.) beträgt 32,80 Euro (inkl. 6,30 Euro für den Direktversand durch den Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Privatanschrift; sofern Sie Ihren neuen Führerschein beim Kreis Lippe abholen möchten, beträgt die Gebühr 26,50 Euro, allerdings ist dann eine Beantragung auch nur direkt beim Kreis Lippe möglich)
Unterlagen
bisheriger Führerschein
biometrisches Lichtbild ( 35 mm x 45 mm)
Personalausweis oder Pass
bei Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2) ärztliches und augenärztliches Gutachten
Bearbeitungsdauer
10 Minuten
Weiterführende Informationen
Inhaber einer nach dem alten Recht erworbenen Fahrerlaubnis erhalten grundsätzlich ihren Besitzstand, bei einem Umtausch werden die entsprechenden neuen Klassen erteilt.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (LKW und Busse), die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn Sie nicht die Verlängerung fristgerecht beantragt haben.
Auch nach Ablauf der Frist können Sie innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit eine neue Erlaubnis erhalten. Noch gültige Führerscheine der Klasse 2 können im Einwohnermeldeamt verlängert werden. Ein ärztliches und augenfachärztliche Gutachten ist erforderlich.
Bei bereits abgelaufenen Führerscheinen ist die Führerscheinstelle des Kreises Lippe zuständig.