Gewerberegisterauskunft
Details
Im Gewerberegister sind alle Unternehmen in der Gemeinde verzeichnet. Diese Einträge sind nicht öffentlich zugänglich, wie z.B. das Handelsregister.
Eine Auskunft darf erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Termine
Kosten
Es wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben
Hinweise
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Rechtsgrundlagen
Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)