Kriegsgräber- und Kriegsopferfürsorge
Details
Die Kriegsopferfürsorge ist ein Teil der Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt werden, nach §§ 25-27j BVG und Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV).
Anders als die restlichen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wird die Kriegsopferfürsorge nicht von den Versorgungsämtern gewährt, sondern in aller Regel von den kreisfreien Städten und Landkreisen.