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Lebensbescheinigung

Details

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Stelle eine Gebühr erhoben. Empfänger einer deutschen Rente müssen der Rentenbehörde in Deutschland einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung vorlegen, um den Weiterbezug ihrer Rente zu gewährleisten.

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches von verschiedenen Stellen beglaubigt werden kann. Bei folgenden Stellen kann das übersandte Formular des Rentenleisters ausgefüllt und von der leistungsberechtigten Person unterschrieben werden:

  • Kommunale Behörden

  • Notare

  • Landesärzte- und Landestierärztekammern

  • Berufsständische Versorgungswerke

  • Gesetzliche Krankenkassen

  • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

  • Siegelberechtigte Pfarrämter

Hinweise