Lebensbescheinigung
Details
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Stelle eine Gebühr erhoben. Empfänger einer deutschen Rente müssen der Rentenbehörde in Deutschland einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung vorlegen, um den Weiterbezug ihrer Rente zu gewährleisten.
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches von verschiedenen Stellen beglaubigt werden kann. Bei folgenden Stellen kann das übersandte Formular des Rentenleisters ausgefüllt und von der leistungsberechtigten Person unterschrieben werden:
Kommunale Behörden
Notare
Landesärzte- und Landestierärztekammern
Berufsständische Versorgungswerke
Gesetzliche Krankenkassen
Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Siegelberechtigte Pfarrämter
Termine
Kosten
Hinweise
Fristen
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Nach § 60 SGB I muss derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind und auch Beweisurkunden - wie eine Lebensbescheinigung - vorlegen.