Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: www.gemeinde-schlangen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell arbeiten wir an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
- Nach und nach werden nun sinnvolle Alternativtexte für informative Grafiken und Bilder vergeben
- Links werden aussagekräftig benannt
- und es werden weitere technische Anpassungen gemäß der BITV / WCAG vorgenommen.
- Weiterhin arbeiten wir an der reibungslosen Bedienung der Seite mit der Tastatur.
- leider ist das Erstellen eines Videos in Gebärdensprache aus Kostengründen nicht möglich
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Leider ist das Erstellen einer Seite in Leichter Sprache aus Kostengründen nicht möglich
Dokumente
Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.
Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Videos
Untertitel
Unsere Videos verfügen aktuell leider nicht über Untertitel.
In naher Zukunft werden wir unsere Videos über die Plattform "YouTube" veröffentlichen. Diese bietet eine Untertitelfunktion, bei der man die Untertitel zu- und abschalten kann. YouTube bietet noch nicht die Möglichkeit, dass Untertitel in ihrer Darstellung angepasst werden können. Eine optimale, barrierefreie Bereitstellung der Videos ist uns technisch daher aktuell nicht möglich. Wir bemühen uns, eine Lösung für diese Barriere zu finden und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.2.2 "Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln", 7.1.4. „Untertitel-Anpassungen“ des BIK BITV-Selbsttests.
Bedienung mit der Tastatur
Wir haben unsere Seiten so optimiert, dass Sie diese nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tastatur bedienen können.
Leider ist es uns technisch nicht möglich, den Datums-Filter für die Veranstaltungen mit der Tastatur bedienbar zu machen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Anpassung dieser Barriere.
Bezugnehmend auf den Prüfschritt 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" des BIK BITV-Selbsttests.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.03.2020 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.08.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse nfgmnd-schlngnd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd