Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schlangen werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Bereitstellung im Internet unter www.gemeinde-schlangen.de, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist - vollzogen.
Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden hingewiesen.
Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden durch Veröffentlichung im Internet unter www.gemeinde-schlangen.de öffentlich bekannt gemacht.
Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 und 2 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang in den in Absatz 4 genannten Bekanntmachungskästen. Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 und 2 unverzüglich nachgeholt.
Bekanntmachungskasten 1
In der Grünanlage vor dem Brunnen, Im Dorfe, im Ortsteil Schlangen
Bekanntmachungskasten 2
In dem Omnibuswartehäuschen Haltestelle Ortsmitte, im Ortsteil Kohlstädt,
Bekanntmachungskasten 3
Im Einmündungsbereich Haustenbecker Straße / Ecke Straße Zur Kammersenne“, im Ortsteil Oesterholz-Haustenbeck.
Gemeinde Schlangen
Kirchplatz 6
33189 Schlangen
Tel.: 05252 / 981-0
Fax: 05252 / 981-222
Kontaktformular
Etwas melden
Montag bis Freitag
08.30–12.15 Uhr
Donnerstag
14.00–16.00 Uhr