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Veröffentlichungen im Kreisblatt

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schlangen werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Bereitstellung im Internet unter www.gemeinde-schlangen.de, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist - vollzogen. 

Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden hingewiesen.

Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden durch Veröffentlichung im Internet unter www.gemeinde-schlangen.de öffentlich bekannt gemacht.

Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 und 2 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang in den in Absatz 4 genannten Bekanntmachungskästen. Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 und 2 unverzüglich nachgeholt.

Bekanntmachungskästen

  • Bekanntmachungskasten 1
    In der Grünanlage vor dem Brunnen, Im Dorfe, im Ortsteil Schlangen
  • Bekanntmachungskasten 2
    In dem Omnibuswartehäuschen Haltestelle Ortsmitte, im Ortsteil Kohlstädt,
  • Bekanntmachungskasten 3
    Im Einmündungsbereich Haustenbecker Straße / Ecke Straße Zur Kammersenne“, im Ortsteil Oesterholz-Haustenbeck.

Kreisblätter

Bekanntmachungen der Gemeinde Schlangen

Das Kreisblatt für den Kreis Lippe enthält amtliche Bekanntmachungen des Kreises Lippe sowie seiner 16 Städte und Gemeinden. Die Erscheinungstermine für das Kreisblatt sind in der Regel der 10. und der 25. eines Monats, diese werden auch im Kreisblatt auf der letzten Seite bekannt gegeben.

Auf der Website des Kreises Lippe sind die Ausgaben ab 2011 archiviert. Aktuelle Veröffentlichungen und Bekanntmachungen erscheinen ebenfalls auf der Website des Kreises.