Gewerbezentralregister - Auszug beantragen
Details
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z. B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen) eingetragen.
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie z. B. für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.
Termine
Kosten
Es wird eine Gebühr von 13 Euro erhoben
Voraussetzungen
Für natürliche Personen:
für private Zwecke
zur Vorlage bei einer Behörde
(Hierfür ist die genaue Anschrift der Behörde erforderlich. Der Antrag muss persönlich in der Bürgerberatung gestellt werden.)
Für Firmen:
Der Antrag muss von einem Bevollmächtigten der Firma bei der Bürgerberatung gestellt werden.
Für die Antragstellung sind Angaben über die Rechtsform der Firma erforderlich.
Unterlagen
Für natürliche Personen:
Personalausweis oder Reisepass
Für Firmen:
Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person
Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregisterauszug) oder die Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
Angaben zum Registergericht oder der Genehmigungsbehörde
Name und Sitz der Firma
Rechtsform der Firma
Alternativ kann der Antrag unter bestimmten Voraussetzungen auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.