Ruhender Verkehr
Details
Als ruhender Verkehr werden geparkte und haltende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Das Gegenteil ist der fließende Verkehr . In den Straßenbaurichtlinien werden Flächen und Einrichtungen, die dem Abstellen von Fahrzeugen dienen, als Anlagen des ruhenden Verkehrs bezeichnet. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird überwiegend durch uniformierte Dienstkräfte der Gemeinde durchgeführt.