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Reisegewerbe

Details

Sie betreiben ein sogenanntes Reisegewerbe, weil Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Ihre Dienstleistung anbieten?

Dann ist die Erteilung einer Reisegewerbe gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die

  • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

Kosten

Die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110,00 Euro.

Voraussetzungen

  • Sie beabsichtigen eine Tätigkeit im Reisegewerbe

  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde Schlangen

Unterlagen

  • Formeller Antrag

  • Personalausweis oder Pass

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Zu beantragen bei der Bürgerberatung. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.

  • Führungszeugnis (Belegart 0) Zu beantragen bei der Bürgerberatung. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.

  • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht,  ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen


bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Anbieten von Imbisswaren):

  • sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.

Rechtsgrundlagen

Reisegewerbekarte - § 55 Gewerbeordnung (GewO) 

Weitere Informationen - ab § 55a ff Gewerbeordnung (GewO) 

Gebühren - Tarifstelle 12.12.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Weiterführende Informationen

Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei Ordnungsamt der Stadtverwaltung (Marktmeister) beantragt werden. 
weiterer Ablauf: 
Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt der Bürgerberatung zugestellt. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten sich bei der Bürgerberatung telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren. Sofern dort beides vorliegt, können Sie unter Vorlage der restlichen Unterlagen bei der Bürgerberatung vorsprechen und erhalten dann dort die Reisegewerbekarte.