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Reisepass

Details

Deutsche Staatsangehörige, die in Schlangen ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass beim Einwohnermeldeamt beantragen.

Ab dem 6. Lebensjahr ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich, da die Fingerabdrücke genommen werden müssen.

Kosten

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 32 Seiten: 37,50 Euro

  • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 32 Seiten: 70,00 Euro

  • Reisepass – 48 Seiten: 82,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder

  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

Hinweise

Antragstellung bei geplanter Eheschließung:


Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Der Pass kann ggf. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung  durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe im Einwohnermeldeamt (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

Unterlagen

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)

  • ggf. Geburtsurkunde

  • bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

  • Ab sofort ist ein digitales Lichtbild erforderlich

  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten

  • Ab dem 6. Lebensjahr ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich, da die Fingerabdrücke genommen werden müssen

Rechtsgrundlagen

Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG) 

Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)

Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)

Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

Weiterführende Informationen

Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!

Ab dem 6. Lebensjahr ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich, da die Fingerabdrücke genommen werden müssen.


Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.