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Personalausweis - Änderungen

Details

Bei Änderung der persönlichen Daten wie z. B. Name, Vorname, Geburtsort muss der Personalausweis aktualisiert werden. Das bedeutet, es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Die persönlichen Daten können sich z. B. durch Eheschließung oder Scheidung (Nachname), Antrag auf Namensänderung oder nachträgliche Feststellung des tatsächlichen Geburtsortes, ändern.

Sobald sich die persönlichen Daten geändert haben, ist der alte Personalausweis ungültig, da eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht mehr möglich ist (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 Personalausweisgesetz).

Bei Eheschließung mit Namensänderung ist der Personalausweis ab dem Zeitpunkt der Eheschließung ungültig.

Kosten

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Fristen

6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • in Deutschland gemeldet sind und

  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Unterlagen

  • Ab sofort ist ein digitales Lichtbild erforderlich

  • falls vorhanden: alter Personalausweis oder Kinderreisepass oder Reisepass

  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Wenn Sie im Bürgeramt einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.

  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.