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Dann ist eine AnmeldungUmmeldung oder Abmeldung erforderlich.

Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.

Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Diese teilt der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes die Aufgabe mit, so dass dass das Register dann auch entsprechend berichtigt werden kann.

Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.

Begriffe im Kontext

Einwohnerwesen, ummelden, Anmeldebestätigung, Ummeldung, Meldewesen, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnung, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Ummeldebescheinigung, Ummeldebestätigung, Umzug, Anmeldung, Wohnung anmelden, Hauptwohnung, Nebenwohnung