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Zahlungsverkehr

Details

Die Gemeindekasse wickelt zentral den gemeindlichen Zahlungsverkehr ab. Sie hat Ausgaben termingemäß zu leisten und Einnahmen rechtzeitig einzuziehen. Zur Kassenführung gehört auch die Verwaltung der Geldmittel und die Verwahrung von Wertgegenständen (Sparbücher, Urkunden, Verträge etc.). Ferner nimmt die Gemeindekasse die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (Steuern, Gebühren, Bußgelder etc.) wahr. Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.

Begriffe im Kontext

Zahlung, Begleichung, Auszahlung