Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien
Details
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Fotokopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Die Bürgerberatung beglaubigt Fotokopien, wenn
das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
die Fotokopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Hinweis: Sollen Fotokopien eines Ausweisdokumentes beglaubigt werden, werden diese Fotokopien vor Ort von den Mitarbeitenden der Bürgerberatung selber erstellt.
Nicht beglaubigt werden dürfen:
Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden)
Abschriften aus amtlichen Registern
Testamente
Unterlagen für Banken, Kreditangelegenheiten, Bürgschaften, Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
Gerichtsurteile
Vereins- und Handelsregisterauszüge
eidesstattliche Versicherungen
Generalvollmachten
Betreuungsverfügungen/Vorsorgevollmachten
Laminierte Dokumente
Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden
Sofern Sie Fotokopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Ausländische Dokumente mit deutscher Übersetzung können nur beglaubigt werden, wenn
sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind
die Übersetzung in Deutschland erfolgt ist
die Übersetzung durch einen vom Landgericht beeidigten Übersetzer/Dolmetscher erstellt wurde
und das ausländische Dokument und die Übersetzung fest miteinander verbunden sind und erkennbar ist, dass dies z. B. durch den Übersetzer oder eine andere in dem Zusammenhang tätige Stelle erfolgt ist.
Die Bürgerberatung kann nur für das "Gesamtdokument" eine Beglaubigung vornehmen.
Im Zweifel müssen die Unterlagen in der Bürgerberatung vorgelegt werden.
Ausländische Dokumente ohne Übersetzung werden von der Bürgerberatung nur beglaubigt, wenn
sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind und
die Kopien von der Bürgerberatung selber angefertigt werden (0,30 € pro Fotokopie)
Die Dokumente werden nicht konkret benannt sondern als "ausländisches Dokument" bezeichnet.