Bildung und Teilhabe
Details
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern, damit alle an den Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und auch in der Freizeit teilnehmen können.
Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
Hinweise
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Schulbedarf
Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein Geldbetrag ausgezahlt. Zum 01. August erhalten Sie EUR 100,00 und zum 01. Februar noch einmal EUR 50,00.
Ausflüge und Klassenfahrten
Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten. Diese Regelung gilt auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Ein Taschengeld für die Fahrten wird nicht übernommen.
Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
Außerschulischer Nachhilfeunterricht kommt für Schüler unter 25 Jahren in Frage, wenn
wesentliche Lernziele (beispielsweise die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder der Schulabschluss) gefährdet sind und voraussichtlich nicht erreicht werden können und
Förderangebote der Schule nicht für eine Verbesserung ausreichen.
Hierfür werden dann die angemessenen tatsächlichen Kosten übernommen. Vorrangig sind immer die in der Regel kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (beispielsweise von Fördervereinen) zu nutzen.
Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei Tagespflegepersonen
Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die anfallenden Verpflegungskosten in voller Höhe übernommen.
Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schülern, die die nächstgelegene Schule besuchen, werden die Übernahme der Schülerbeförderungskosten gewährt, wenn
sie die Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können und
die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW. Ihr Eigenanteil wird übernommen.
Soziale und kulturelle Teilhabe
Damit sich Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren können, wird monatlich eine zusätzliche Leistung in Höhe von maximal EUR 15,00 an den Anbieter erbracht. Diese Leistung können Sie individuell beispielsweise für Mitgliedsbeiträge im Fußballverein, Musikunterricht, Museumsbesuche oder Ferienfreizeiten einsetzen.